Spenden

Weil die Stiftung rauchfrei leben ihre Aufgaben nur aus den Erträgen des Stiftungskapitals, also aus den Zinsen, und aus Spenden finanzieren kann, braucht die Stiftung Spenden, damit viele Projekte gefördert werden können. Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen darf das Stiftungskapital der Stiftung rauchfrei leben nicht angetastet und verbraucht werden. Deshalb schreibt auch die Satzung der Stiftung vor, dass es "ungeschmälert zu erhalten" ist.

Die Stiftung rauchfrei leben benötigt Ihre Spende.

Wenn Sie uns kurzfristig und gezielt unterstützen möchten, überweisen Sie uns bitte eine Spende auf unser Spendenkonto

Stiftung rauchfrei leben,

Kontonummer 103 5000,

bei der Bank für Sozialwirtschaft Berlin

(BLZ 100 205 00).

Sie können kleine oder große Beträge spenden, einmal oder regelmäßig.

Die Satzung der Stiftung rauchfrei leben bestimmt, dass wir keine Zuwendungen durch die Tabakindustrie oder von Personen, die der Tabakindustrie nahe stehen, entgegen nehmen.

Wir verwenden alle Mittel sparsam und satzungsgemäß unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften. Die Stiftung rauchfrei leben wird jährlich durch die staatliche Stiftungsaufsicht Berlin geprüft.

Mit der vorläufigen Bescheinigung des Finanzamts für Körperschaften I in Berlin vom 31.07.2007 kann die Stiftung rauchfrei leben Zuwendungsbestätigungen ausstellen, die für die steuerliche Geltendmachung der Einzahlungen erforderlich sind. Sie erhalten diese Spendenbescheinigungen auf Ihre Anforderung hin jeweils am Anfang des auf die Spende folgenden Jahres. Für Spenden bis 200,00 Euro reicht der Kontoauszug zur Vorlage beim Finanzamt als Nachweis.

Sie möchten mehr wissen?

Bei Spendeninteresse stehen wir Ihnen für Ihre Fragen jederzeit zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.